UBEMA GmbH
Private Arbeitsvermittlung
Langwieder Str. 82a
D-85221 Dachau

Telefon:

(08131) 50 69 91

Telefax:

(08131) 5 87 46

Mobil: 

(0171) 700 12 41 (D1)

Arbeitssuchende:

bewerbung@ubema.de

Arbeitgeber

jobs@ubema.com

Ablauf der Vermittlung

Wir sprechen Deutsch und Englisch. Gerne betreuen wir auch sog. Rückkehrer, die evtl. in einem anderen Bundesland tätig waren und dort jetzt arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind! Hier muss oft auch eine Wohnung etc. gefunden werden. Auch das gehört teilweise zu unserem Leistungsumfang. Fragen Sie uns einfach.

Unser "Normal-Kunde" ist entweder seit mindestens 6 Wochen Leistungs-Empfänger bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. erhält bei Hilfebedürftigkeit Unterstützungs-Leistungen der diversen ARGE´n der Landkreise.

Diese Kunden der öffentlichen Arbeitsvermittlung erhalten auf eigenen, schriftlichen oder mündlichen Antrag einen Vermittlungsgutschein (kurz VGS genannt). Hinter dem Link noch hierzu offizielle Informationen der Bundesagentur für Arbeit.

Auf diesen Gutschein besteht ein Rechtsanspruch nach § 421g SGB III oder auch nach dem § 16 Absatz 1 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Der Wert des Gutscheines beträgt derzeit zwischen € 2.000 bis € 2.500, jeweils inklusive 19% Umsatzsteuer!

Hier noch ein Link zur gesetzlichen Grundlage - das ist das Sozialgesetzbuch.

Wir bekommen diesen Vermittlungsgutschein von IHNEN! Wir stellen also keinen Antrag. Das müssen Sie bei ihrem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes oder der ARGE selbst tun!

Zusätzlich schliessen wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag (kurz VV genannt) ab.

Der Vermittlungsvertrag ist grundsätzlich NACH der Ausstellung des VGS zu schliessen! Also auch beim Datum entsprechend wenigstens einen Tag nach Aushändigung des VGS von Ihnen zu datieren. Mit VGS plus VV stunden wir Ihnen, wie gesetzlich vorgesehen, den Preis aus dem Vermittlungsvertrag und rechnen DIREKT mit ihrer Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen ARGE ihres Landkreises ab!

Natürlich können wir nur dann erfolgreich abrechnen, wenn wir Sie entsprechend den Richtlinien mit Erfolg vermittelt haben.

1. die Tätigkeit muss sozialversicherungspflichtig sein

2. die Tätigkeit muss wöchentlich mindestens 15 Arbeitsstunden betragen

3. wir müssen unser angemeldetes Gewerbe für private Arbeitsvermittlung belegen

4. unter Umständen müssen wir eine steuerliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung vom

   Finanzamt vorlegen

5. die Beschäftigungsdauer muss mindestens drei Monate betragen

6. Sie dürfen beim vermittelten Arbeitgeber in den letzten vier Jahren nicht oder maximal

    nur drei Monate beschäftigt gewesen sein

........ (es kann noch mehr sein)

 

Darüberhinaus erhalten wir unser Honorar in zwei Teilbeträgen und zwar

50% - also € 840,34 zzgl. 19% abzuführende Umsatzsteuer = € 1.000,--

nach Abschluss ihres Arbeitsvertrages plus mindestens 6 Wochen Tätigkeit bei dem von uns vermittelten Arbeitgeber sowie weitere

50% - also € 840,34 zzgl. 19% abzuführende Umsatzsteuer = € 1.000,-- nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten bei dem von uns vermittelten Arbeitgeber. Zusätzlich müssen wir auch noch von diesem Arbeitgeber nach diesen zwei Fristen jeweils eine schriftliche Beschäftigungsbestätigung verlangen und der jeweiligen Abrechnungsstelle zusätzlich zu den anderen Nachweisen einreichen.

Sie können sich selbst ausrechnen, dass wir manchmal bis zu 9 Monate - da ihre neue Tätigkeit ja oftmals nicht SOFORT beginnen wird - auf unser Honorar "warten" müssen. Deshalb wollen wir auch so effektiv wie möglich mit ihnen zusammenarbeiten.

Ihre Unterlagen werden bei uns eingescannt, überdacht, evtl. neu zusammengestellt, korrigiert und diversen Arbeitgeber in geeigneter Form - auch persönlich - präsentiert. Wir sind "vor Ort" uns sprechen mit den Arbeitgebern direkt.

Arbeitgeber interessieren sich dafür mit uns zusammenzuarbeiten, weil wir den Einstellungs-Prozess professionalisieren, standardisieren, Zeit und Nerven durch eine Vorselektion sowie teure Inserate einsparen! Keine Inserate - keine verunsicherten eigenen Mitarbeiter! Das sind unsere für Arbeitgeber kostenlosen Dienstleistungen.

Wir benutzen zudem den kompletten Pool der Arbeitssuchenden des Systems der Bundesagentur für Arbeit. Effektiv - vor Ort! Sind also Makler zwischen den Arbeitssuchenden und den Arbeitgebern und bringen Wünsche so zusammen, dass sich der Markt zusammenfindet.